Instagram YouTube Facebook Op Nederlands GolfHochZehnGolfHochZehn

Hier finden Sie einfach, schnell und kompakt alle Informationen zu unseren Wettspielen:

Wettspielkalender22fp

 



 

 

 

 

 

  • Kalender & Anmeldung +

  • Aktuelle Startlisten +

  • Ergebnisse +

  • Startzeit buchen +

  • Wettspielordnung +

    Wettspielordnung des LGC-Schloß-Moyland e.V.

    1. Regeln/Platzregeln
      Gespielt wird nach den offiziellen Golfregeln (einschließlich Amateurstatut) des DGV und den gültigen Platzregeln des LGC Schloss Moyland. Das Wettspiel wird nach dem DGV-Vorgabensystem ausgerichtet.
       
    2. Abspielzeit
      Trifft ein Spieler spielbereit innerhalb von fünf Minuten nach seiner Abspielzeit am Ort des Starts ein, so wird er, sofern das Erlassen der Strafe der Disqualifikation nicht nach der Regel 33-7 gerechtfertigt ist, für das Versäumen der Abspielzeit wie folgt bestraft:
      Lochspiel: Lochverlust am ersten Loch
      Zählspiel: Zwei Schläge Strafe am ersten Loch
      Strafe für Verspätung von mehr als fünf Minuten: Disqualifikation.
      Die Startzeit ist die auf der Startliste angegebene Zeit oder die Zeit des Aufrufes für die Partie/Spielgruppe durch den Starter, je nachdem, was später liegt.
       
    3. Aussetzung des Spiels wegen Gefahr (Regel 6 – 8 der Golfregeln)
      Ungeachtet der Spielunterbrechung durch den Spieler selbst (Regel 6 – 8.a.), kann die Spielleitung bei „gefährlichen Situationen“ das Wettspiel unterbrechen.
      Hat die Spielleitung das Spiel wegen Gefahr ausgesetzt, so müssen Spieler das Spiel unverzüglich unterbrechen. Sie dürfen es nicht wieder aufnehmen, bevor die Spielleitung eine Wiederaufnahme angeordnet hat.
      Versäumt es ein Spieler, das Spiel unverzüglich zu unterbrechen, so ist er disqualifiziert.
      Signal für unverzügliche Unterbrechung des Spiels:Ein langer Signalton.
      Signal für Unterbrechung des Spiels: Wiederholt drei aufeinander folgende Signaltöne.
      Signal für die Wiederaufnahme des Spiels: Wiederholt zwei kurze Signaltöne.
       
    4. Üben
      Im Zählspiel darf ein Spieler auf oder nahe dem Grün des zuletzt gespielten Lochs keinen Übungsschlag spielen.
      Strafe bei Verstoß: Zwei Strafschläge am nächsten Loch; im Falle des Verstoßes am letzten Loch der Runde an diesem Loch.
       
    5. Fahren/Mitfahren im Golfwagen
      Ein Spieler und sein Caddy müssen zu jeder Zeit während der festgesetzten Runde zu Fuß gehen, außer das kurzfristige Fahren/Mitfahren wird von der Spielleitung/ Platzrichter ausdrücklich gestattet.
      Strafe für Verstoß im Lochspiel: Lochverlust für jedes Loch, bei dem der Verstoß festgestellt wird, höchstens jedoch für zwei Löcher.
      Strafe im Zählspiel: Zwei Schläge an jedem Loch, an dem der Verstoß festgestellt wird, höchstens jedoch vier Schläge pro Runde.
      Im Falle eines Verstoßes zwischen dem Spiel zweier Löcher wirkt sich der Verstoß am nächsten Loch aus; handelt es sich um das letzte Loch, an diesem. Der Spieler muss sofort nach Feststellen des Verstoßes die Benutzung des Fahrzeuges einstellen, andernfalls wird er sowohl im Loch – als auch im Zählspiel disqualifiziert.
      Ausnahme: Bei nicht-vorgabenwirksamen Turnieren sowie bei vorgabenwirksamen Turnieren mit anerkannter ärztlicher Bestätigung.
       
    6. Aushängen der Nennliste
      Das Aushängen der Nennliste erfolgt in der Regel 14 Tage vor Wettspieltermin. Verantwortlich hierfür ist die vom Sportausschuss benannte Wettspielleitung. Nur diese ist berechtigt Änderungen oder Ergänzungen vorzunehmen.
       
    7. Meldeschluss bei den Wochenturnieren
      Damentag: 3 Stunden vor Startbeginn
      Herrentag: 2 Stunden vor Startbeginn
      Seniorentag: Mittwoch 12 Uhr
      Bei Wochenendturnieren: gemäß Aushang
      Einzelne nachträgliche Meldungen (nach Meldeschluss) liegen im Ermessen der Spielleitung.
       
    8. Mindestteilnehmerzahlen
      Damit ein ausgeschriebenes Turnier starten kann, sind folgende Mindestteilnehmerzahlen festgelegt:
      Mindestens 7 Personen bei Damen-, Herren- und Seniorentagen
      Mindestens 12 Teilnehmer bzw. 24 bei Teamwertungen an Wochenendturnieren.
       
    9. Aufstellen der Startliste
      Die Startfolge und Einteilung in die Flights wird von der Spielleitung gemäß der in der Ausschreibung bekannt gemachten Flighteinteilung festgelegt. Bei Wettspielen, die nach Handicap gestartet werden, können keinerlei Sonderwünsche berücksichtigt werden.
      Die Wettspielleitung kann prüfen, dass mitspielende auswärtige Paare sowie Familienangehörige in angemessenem Zeitabstand starten können.
      Bei Sponsorenturnieren kann in Absprache mit dem Sportausschuss eine Sonderregelung getroffen werden.
       
    10. Preise
      In der Regel kann ein Spieler nur einen Preis gewinnen (Doppelpreis-Ausschluss), es sei denn die Ausschreibung schreibt eine andere Regelung vor.
      Der Doppelpreisausschluss gilt nicht für Sonderpreise wie Nearest to the Pin oder Longest Drive. Brutto geht vor Netto. Die Teilnahme der Sieger an der Preisverteilung gebietet die Höflichkeit gegenüber Sponsoren, Turnierverantwortlichen und Mitspielern. Das Weitergeben der Preise bei nicht entschuldigtem Fehlen ist bei Sponsorenturnieren möglich.
       
    11. Rücknahme der Meldung/Fernbleiben bei einem Wettspiel
      Bei einer Rücknahme der Meldung nach dem Nennschluss und nach dem Erstellen der Startliste ist der Teilnehmer verpflichtet, das Nenngeld und die Kosten für das Essen in voller Höhe zu entrichten.
      Sein Handicap wird entsprechend den Golfregeln angepasst.
       
    12. Unangemessene Verzögerung; langsames Spiel
      Ein Spieler darf nicht länger als fünf Minuten nach einem ( dann nach Regel 27 ohnehin verlorenen) Ball suchen, sollte er sodann von der ursprünglichen Stelle einen neuen Ball ins Spiel bringen müssen oder aus anderen Gründen das Spieltempo verzögern, ist er verpflichtet den nachfolgenden Flight zum Überholen aufzufordern.
      Hat eine Spielgruppe nach Auffassung der Spielleitung den Anschluss an die vorangehende Spielergruppe verloren, so wird die Spielgruppe ermahnt das Spieltempo zu erhöhen.
       
    13. Beendigung des Wettspiels; Siegerehrung:
      Ein Wettspiel gilt erst dann als beendet, wenn die Spielleitung das Ergebnis offiziell bekannt gegeben hat.

      Die sportliche Fairness gebietet, dass alle Turnierteilnehmer an der Siegerehrung teilnehmen. Teilnehmer, die an der Siegerehrung nicht teilnehmen können, werden gebeten, dies der Spielleitung rechtzeitig bekannt zu geben. Den Zeitpunkt der Siegerehrung und die Weitergabe der Preise bestimmt die Ausschreibung.
       
    14. Entscheidung bei gleichen Ergebnissen (Stechen)
      Soweit nicht anders ausgeschrieben, werden bei gleichen Ergebnissen die letzten neun Löcher des Platzes herangezogen. Bei weiterer Gleichheit die letzten sechs, dann die letzten drei und schließlich das letzte Loch.
       
    15. Elektronische Kommunikationsmittel
      Das Mitführen von sende- und/oder empfangsbereiten elektronischen Kommunikationsmittel oder deren Benutzung (außer im Notfall) auf dem Platz wirkt störend und rücksichtslos und ist Spielern und deren Caddies während des Spielens der festgesetzten Runde untersagt. Stellt die Spielleitung eine schwerwiegende Störung des Spielbetriebs durch die Benutzung eines solchen Gerätes durch einen Spieler oder Caddy fest, so kann die Spielleitung diese Störung als schwerwiegenden Verstoß gegen die Etikette bewerten.
      Ausnahme: Benutzung bei medizinischen Notfällen
      Strafe für Verstoß sowohl im Loch – als auch im Zählspiel = Disqualifikation.
       
    16. Optische Entfernungsmessgeräte
      GPS Entfernungsmessgeräte (die ausschließlich Entfernungen messen) sind erlaubt.
       
    17. Metall – bzw. Alternativspikes/ Golfschuhe (Decision 33 – 1 / 14)
      Ab dem 01.04.2007 sind Metallspikes nicht mehr erlaubt.
       
    18. Abgabe der Zählkarten
      Die Zählkarten sind – wenn nicht anders angegeben – nach Beendigung der Wettspielrunde unverzüglich im Sekretariat bei der Wettspielleitung abzugeben.
       
    19. Änderungsvorbehalt
      Nur der Sportausschuss und die für das jeweilige Wettspiel zuständige Wettspielleitung können bis zum ersten Abschlag in begründeten Fällen und in Übereinstimmung mit den Golfregeln diese Wettspielbedingungen abändern.

    LGC Schloss Moyland, den 03. April 2015
    Der Sportausschuss

     

  • 1
  • 1
  • 2

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.